27.06.2024

Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG)

Mit BMF-Schreiben v. 25.6.2024 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 25.6.2024 - IV B 5 - S 1369/19/10001 :004, DOK 2024/0506584

AStG §§ 7ff

Bekannt gegeben wurden die Vordruckmuster zur Erklärung zur gesonderten - und gegebenenfalls einheitlichen - Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Hierzu gehören:
 
  • der Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten - und gegebenenfalls einheitlichen - Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen,
  • die Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG,
  • die Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten,
  • die Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen,
  • die Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
  • die Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG).


Außerdem wurde das Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls i.V.m. § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, bekannt gegeben.

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Sie stehen ab dem 1. Juli 2024 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit.

BMF online
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