Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG)
BMF-SchreibenAStG §§ 7ff
Bekannt gegeben wurden die Vordruckmuster zur Erklärung zur gesonderten - und gegebenenfalls einheitlichen - Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Hierzu gehören:
- der Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten - und gegebenenfalls einheitlichen - Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen,
- die Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG,
- die Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten,
- die Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen,
- die Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
- die Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG).
Außerdem wurde das Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls i.V.m. § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, bekannt gegeben.
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Sie stehen ab dem 1. Juli 2024 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit.