Einführung der Online-Gründung der GmbH u.a.: Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
Der Entwurf will die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfachen. Durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren sollen dabei Kosten und Zeit eingespart werden können, heißt es. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 umgesetzt werden.
Zu den Neuregelungen dieser Richtlinie zählen insbesondere die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung.
Deutscher Bundestag PM vom 10.6.2021
Zu den Neuregelungen dieser Richtlinie zählen insbesondere die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung.