Nachhaltigkeitsberichterstattung: Bundesrat begrüßt geplante Umsetzung der CSR-Richtlinie
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.9.2024 zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Stellung genommen:
a) Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 sowie die punktuelle Anpassung bestehender Rechtsrahmen zur Vermeidung von Doppelberichtspflichten.
b) Der Bundesrat stellt fest, dass durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 eine erhebliche Mehrbelastung für die Unternehmen entsteht. Um die Berichtspflichten der CSRD zu erfüllen, müssen sowohl die direkt als auch die indirekt betroffenen Unternehmen neue Strukturen aufbauen, enorme Ressourcen aufwenden und Bürokratiekosten tragen. Die Bundesregierung sollte sich daher erneut auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Richtlinie sowie der Berichtsstandards einsetzen, um insbesondere die nötigen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht zu reduzieren. Darüber hinaus bittet der Bundesrat auch im weiteren Verfahren der Richtlinienumsetzung alle Möglichkeiten zu prüfen und alle Spielräume auszunutzen, um die mit ihr verbundenen Belastungen für die Unternehmen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen zu begrenzen oder zu reduzieren.
c) Aus Sicht des Bundesrates ist es bei der künftigen Anpassung der CSRD durch den europäischen Gesetzgeber zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen insbesondere geboten, einen sog. "Value-Chain-Reporting-Cap" einzuführen, also zu bestimmen, dass KMU, die den Anforderungen der in Aufstellung befindlichen freiwilligen Berichtsstandards entsprechen, von Geschäftspartnern im unmittelbaren Anwendungsbereich der CSRD nicht mit darüber hinausgehenden Informationsbegehren belastet werden dürfen. Den dem Anwendungsbereich unterliegenden Unternehmen wäre im Gegenzug zu gestatten, aufgrund dieser Regelung fehlende Informationen durch einen Verweis auf die Begrenzung von Auskunftspflichten zu ersetzen, bzw. gegebenenfalls auf Grundlage vernünftiger und im Bericht transparent gemachter Annahmen zu schätzen.
Mehr zum Thema:
Kurzbeitrag:
Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Uta-Bettina von Altenbockum / Jessica Göres, AG 2024, R274
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BR Stellungnahme vom 27.9.2024
a) Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 sowie die punktuelle Anpassung bestehender Rechtsrahmen zur Vermeidung von Doppelberichtspflichten.
b) Der Bundesrat stellt fest, dass durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 eine erhebliche Mehrbelastung für die Unternehmen entsteht. Um die Berichtspflichten der CSRD zu erfüllen, müssen sowohl die direkt als auch die indirekt betroffenen Unternehmen neue Strukturen aufbauen, enorme Ressourcen aufwenden und Bürokratiekosten tragen. Die Bundesregierung sollte sich daher erneut auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Richtlinie sowie der Berichtsstandards einsetzen, um insbesondere die nötigen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht zu reduzieren. Darüber hinaus bittet der Bundesrat auch im weiteren Verfahren der Richtlinienumsetzung alle Möglichkeiten zu prüfen und alle Spielräume auszunutzen, um die mit ihr verbundenen Belastungen für die Unternehmen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen zu begrenzen oder zu reduzieren.
c) Aus Sicht des Bundesrates ist es bei der künftigen Anpassung der CSRD durch den europäischen Gesetzgeber zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen insbesondere geboten, einen sog. "Value-Chain-Reporting-Cap" einzuführen, also zu bestimmen, dass KMU, die den Anforderungen der in Aufstellung befindlichen freiwilligen Berichtsstandards entsprechen, von Geschäftspartnern im unmittelbaren Anwendungsbereich der CSRD nicht mit darüber hinausgehenden Informationsbegehren belastet werden dürfen. Den dem Anwendungsbereich unterliegenden Unternehmen wäre im Gegenzug zu gestatten, aufgrund dieser Regelung fehlende Informationen durch einen Verweis auf die Begrenzung von Auskunftspflichten zu ersetzen, bzw. gegebenenfalls auf Grundlage vernünftiger und im Bericht transparent gemachter Annahmen zu schätzen.
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Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Uta-Bettina von Altenbockum / Jessica Göres, AG 2024, R274
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