Update Coronakrise: Schriftliches Umlaufverfahren und präsenzlose Gesellschafterversammlung in der GmbH
Aktuell in der GmbHR
Unsere Experten skizzieren das bisherige dispositive Recht und typische Satzungsgestaltung und zeigen auf, warum die gesetzlichen Regelungen den besonderen Umständen einer Pandemie und damit einhergehenden Beschränkungen für persönliche Kontakte oder gar Versammlungen im gegenwärtigen GmbH-Recht nicht Rechnung tragen. Reichert und Knoche begrüßen daher entschieden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der schriftlichen Beschlussfassung vom Einverständnis aller Gesellschafter gelöst und damit in erheblichem Umfang erleichtert hat.
Die Autoren stellen die befristeten neuen Regelungen durch das COVID-19-Gesetz dar, erläutern die verbleibende Notwendigkeit statutarischer Regelungen und gehen der Frage nach, inwieweit auf der Basis des jeweils geltenden dispositiven Gesetzesrechts die gesellschafterliche Treuepflicht gewisse Verhaltensweisen gebieten kann, die eine angemessene Corporate Governance sicherstellen, selbst wenn die Satzung keine hinreichende Vorsorge trifft.
Mehr zum Thema:
Lesen Sie den vollständigen Beitrag, der bald in Heft 9 der GmbHR erscheinen wird, schon jetzt online (GmbHR 2020, S1) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Gesellschaftsrecht)
Nutzen Sie unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.
Unsere Autoren:
Prof. Dr. Jochem Reichert, RA; Partner der SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim; Honorarprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Schwerpunkte: Corporate, Compliance, Litigation/Arbitration
Tim Knoche, RA bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim; Schwerpunkte: Corporate, M&A
Verlag Dr. Otto Schmidt
Die Autoren stellen die befristeten neuen Regelungen durch das COVID-19-Gesetz dar, erläutern die verbleibende Notwendigkeit statutarischer Regelungen und gehen der Frage nach, inwieweit auf der Basis des jeweils geltenden dispositiven Gesetzesrechts die gesellschafterliche Treuepflicht gewisse Verhaltensweisen gebieten kann, die eine angemessene Corporate Governance sicherstellen, selbst wenn die Satzung keine hinreichende Vorsorge trifft.
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Tim Knoche, RA bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim; Schwerpunkte: Corporate, M&A