Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 9)
Freistellung von der aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflicht für auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft entsandte Aufsichtsratsmitglieder
Die Freistellung von der Verschwiegenheitspflicht nach § 394 Satz 1 AktG für Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, setzt keine Gewähr besonderer Vertraulichkeit seitens des Berichtsempfängers voraus.
(amtl.)
OLG München 17.9.2024, 5 U 7318/22 e - Wirecard
Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche in der Insolvenz des Emittenten
1. Im Insolvenzverfahren kann über den Streit, ob angemeldete Forderungen Insolvenzforderungen darstellen, durch Zwischenurteil nach § 280 Abs. 2 ZPO entscheiden werden.
2. Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Anlegern nehmen am Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten als Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO teil.
(nicht amtl.)
BFH 23.7.2024, II R 11/22
Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung
1. Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft für den nach § 1 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat. Dies gilt auch bei mehrstöckigen Beteiligungen (Anschluss an Urteil des BFH v. 14.12.2022 - II R 40/20, BFHE 279, 290 = BStBl. II 2023, 1012, Rz. 30 = GmbHR 2023, 758).
2. Eine steuerbare Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft in einer niederländischen Stiftung (stichting) ist nicht nach § 5 Abs. 2 GrEStG steuerbefreit, wenn die Stiftung bei einem Rechtstypenvergleich nicht mit einer Gesamthandsgemeinschaft gleichgestellt werden kann.
(alle amtl.)
BFH 8.5.2024, I R 37/21
Körperschaftsteuererhöhung durch Auszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen Geschäftsanteilswerts
Auszahlungen an die Mitglieder einer Genossenschaft infolge der Herabsetzung des Geschäftsanteilswerts sind eine "Leistung" i.S.v. § 38 Abs. 1 und 2 KStG, die zu einer Körperschaftsteuererhöhung führen kann.
(amtl.)