Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert
BSG v. 31.3.2022 - B 2 U 13/20 R
Der Sachverhalt:
Die Klägerin bezog seit dem 1.3.2017 ALG I und erhielt in dieser Zeit Termin- und Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit. Sie bewarb sich zusätzlich eigeninitiativ um eine Stelle als IT-Administrator/Operator bei einem Unternehmen. Dort absolvierte die Klägerin ein unentgeltliches eintägiges "Kennenlern-Praktikum" auf der Grundlage einer "Kennenlern-/Praktikums-Vereinbarung" mit diesem Unternehmen. Während des "Kennenlern-Praktikums" fanden u.a. Gespräche, eine Betriebsführung, ein fachlicher Austausch mit der IT-Abteilung und zum Abschluss die Besichtigung eines Hochregallagers statt. Bei der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Klägerin und brach sich den rechten Oberarm. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte u.a. die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab.
SG und LSG wiesen die hiergegen gerichtete Klage ab. Auf die Revision der Klägerin hob das BSG das Berufungsurteil auf und gab der Klage statt.
Die Gründe:
Die Klägerin hat einen Arbeitsunfall erlitten.
Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalles Teilnehmerin einer Unternehmensbesichtigung. Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung sind nach der Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft - im Unterschied zu Satzungen anderer Unfallversicherungsträger - unfallversichert. Das eigene - unversicherte - Interesse der Klägerin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen. Die Satzungsregelung der Beklagten ist nicht auf Personen beschränkt, deren Aufenthalt im Unternehmen ausschließlich der Besichtigung dient. Unternehmer sollen vielmehr umfassend von Haftungsrisiken befreit werden, die durch erhöhte Gefahren bei Unternehmensbesuchen entstehen können.
Mehr zum Thema:
BSG PM Nr. 12 vom 31.3.2022
Die Klägerin bezog seit dem 1.3.2017 ALG I und erhielt in dieser Zeit Termin- und Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit. Sie bewarb sich zusätzlich eigeninitiativ um eine Stelle als IT-Administrator/Operator bei einem Unternehmen. Dort absolvierte die Klägerin ein unentgeltliches eintägiges "Kennenlern-Praktikum" auf der Grundlage einer "Kennenlern-/Praktikums-Vereinbarung" mit diesem Unternehmen. Während des "Kennenlern-Praktikums" fanden u.a. Gespräche, eine Betriebsführung, ein fachlicher Austausch mit der IT-Abteilung und zum Abschluss die Besichtigung eines Hochregallagers statt. Bei der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Klägerin und brach sich den rechten Oberarm. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte u.a. die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab.
SG und LSG wiesen die hiergegen gerichtete Klage ab. Auf die Revision der Klägerin hob das BSG das Berufungsurteil auf und gab der Klage statt.
Die Gründe:
Die Klägerin hat einen Arbeitsunfall erlitten.
Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalles Teilnehmerin einer Unternehmensbesichtigung. Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung sind nach der Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft - im Unterschied zu Satzungen anderer Unfallversicherungsträger - unfallversichert. Das eigene - unversicherte - Interesse der Klägerin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen. Die Satzungsregelung der Beklagten ist nicht auf Personen beschränkt, deren Aufenthalt im Unternehmen ausschließlich der Besichtigung dient. Unternehmer sollen vielmehr umfassend von Haftungsrisiken befreit werden, die durch erhöhte Gefahren bei Unternehmensbesuchen entstehen können.
- Kurzbeitrag: Pröpper - BSG: Unfallversicherungsschutz im Homeoffice zur Arbeitsaufnahme (GmbHR 2022, R44)
- Kurzbeitrag: BSG: Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert (ZIP 2021, R5)
- Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Mit dem Aktionsmodul stehen dem umfassend tätigen Gesellschaftsrechtler fünf Module zur Verfügung.
Jetzt neu mit dem Beratermodul ZIP.
Jetzt zahlreiche, bewährte Formulare mit LAWLIFT bearbeiten!
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
4 Wochen gratis nutzen!