BaFin-Merkblatt: Hinweise zu den Tatbeständen des Eigenhandels und des Eigengeschäfts
Das Merkblatt ist wie folgt gegliedert:
BaFin online
1. Die Tatbestände des Eigenhandels und des Eigengeschäfts
- a) Der Tatbestand der 1. Variante des Eigenhandels
aa) Organisierter Markt
bb) Multilaterales Handelssystem
cc) Kontinuierliches Anbieten des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten - b) Der Tatbestand der 2. Variante des Eigenhandels
aa) Handel für eigene Rechnung
bb) Für Dritte zugängliches System
cc) Handel in organisierter und systematischer Weise
dd) Häufigkeit im Sinne der 2. Variante - c) Der Tatbestand der 3. Variante des Eigenhandels
aa) Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten
bb) Für eigene Rechnung
cc) Als Dienstleistung für andere - d) Der Tatbestand des Eigengeschäfts nach § 32 Abs. 1a Satz 1 KWG
2. Erlaubnispflicht für das Betreiben des Eigenhandels bzw. des Eigengeschäfts
- a) Erlaubnispflicht für das Betreiben des Eigenhandels
- b) Erlaubnispflicht für das Betreiben des Eigengeschäfts
3. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für den Eigenhandel bzw. das Eigengeschäft
- a) § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 9 und 11 KWG
aa) Umfang der Bereichsausnahme
bb) Einheitliche Bereichsausnahme
cc) Privilegierung bestimmter Derivategeschäfte
dd) Weitere Voraussetzungen - b) § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 13 Nr. 13 KWG
4. Hinweise und Anschriften
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der BaFin finden Sie das vollständige Merkblatt sowie weiterführende Hinweise und Anschriften hier.