BaFin nimmt an Internet-Untersuchung zu Verbraucherkrediten teil
So sind die Anbieter von Krediten im Internet beispielsweise verpflichtet, die Gesamtkosten eines Kredites anzugeben, also neben der reinen Kreditsumme auch die Zinsen sowie die Abschluss- und Vertriebskosten. Zudem sind in der Werbung repräsentative Beispiele darzustellen, die zumindest zwei Drittel der interessierten Verbraucher auch tatsächlich zugängig sind. Außerdem muss der Verbraucher sofort erkennen können, wer den Kredit anbietet und wo der Anbieter seinen Firmensitz hat. Diese Pflichten sind u.a. im TMG und der PAngV geregelt.
Nach Auswertung der Verstöße hat die BaFin im Rahmen der Missstandsaufsicht die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft aufgefordert, ihre Mitglieder zu ermahnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Werbung bei Krediten einzuhalten. Zugleich ist die Wettbewerbszentrale einzelnen Verstößen nachgegangen. Die BaFin wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Vorgaben zur Werbung für Verbraucherkredite überprüfen.