20.01.2012

BaFin nimmt an Internet-Untersuchung zu Verbraucherkrediten teil

Die Internet-Seiten und Online-Kreditangebote von Anbietern in Deutschland entsprechen in vielen Fällen nicht den rechtlichen Vorgaben zur Werbung für Verbraucherkredite und zur Information. Das ist das Ergebnis einer von der EU-Kommission koordinierten Internet-Untersuchung zum Verbraucherschutz ("Sweep") in den Mitgliedsstaaten der EU und des EWR, an der die BaFin im Herbst 2011 erstmals teilgenommen hat.

Im Rahmen dieser Internet-Untersuchung hat die BaFin gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (WBZ) die Internet-Seiten bzw. Online-Kreditangebote von 26 Anbietern in Deutschland auf mögliche Verstöße gegen rechtliche Vorgaben zur Werbung für Verbraucherkredite und Informationspflichten überprüft. Dabei wurden bei einem erheblichen Teil der geprüften Seiten Verstöße gegen die einschlägigen rechtlichen Pflichten zutage gefördert.

So sind die Anbieter von Krediten im Internet beispielsweise verpflichtet, die Gesamtkosten eines Kredites anzugeben, also neben der reinen Kreditsumme auch die Zinsen sowie die Abschluss- und Vertriebskosten. Zudem sind in der Werbung repräsentative Beispiele darzustellen, die zumindest zwei Drittel der interessierten Verbraucher auch tatsächlich zugängig sind. Außerdem muss der Verbraucher sofort erkennen können, wer den Kredit anbietet und wo der Anbieter seinen Firmensitz hat. Diese Pflichten sind u.a. im TMG und der PAngV geregelt.

Nach Auswertung der Verstöße hat die BaFin im Rahmen der Missstandsaufsicht die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft aufgefordert, ihre Mitglieder zu ermahnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Werbung bei Krediten einzuhalten. Zugleich ist die Wettbewerbszentrale einzelnen Verstößen nachgegangen. Die BaFin wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Vorgaben zur Werbung für Verbraucherkredite überprüfen.

BaFin online
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