05.12.2011

BaFin sieht Verbesserungsbedarf bei Produktinformationsblättern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die von Wertpapierdienstleistungsunternehmen genutzten Informationsblätter in einer repräsentativen Stichprobe überprüft und dabei Korrekturbedarf festgestellt. Seit Juli 2011 müssen diese Unternehmen ihre Kunden kurz und prägnant über die wesentlichen Merkmale von Finanzinstrumenten aufklären.

Die BaFin hat festgestellt, dass ein Großteil der Informationsblätter zwar dem vom Verband "Die Deutsche Kreditwirtschaft" entwickelten Gliederungsmuster entsprach. Allerdings waren die einzelnen Gliederungspunkte inhaltlich in höchst unterschiedlicher Qualität ausgestaltet. Die Mängel betreffen insbesondere folgende Fälle: Informationsblätter sind nur für ganze Produktgattungen erstellt, überschreiten den gesetzlich vorgegebenen Umfang oder enthalten einen Haftungsausschluss bezüglich ihrer Richtigkeit.

In vielen Fällen hatten die Unternehmen ihre Produkte und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben. Auch die Darstellung der Kosten erfolgte oftmals sehr pauschal, etwa indem lediglich auf das Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts verwiesen wurde. Die Auswertung zeigte zudem, dass viele Informationsblätter nur schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen enthielten. Beispiele dafür sind nicht erklärte Fachbegriffe, zusammengesetzte Wortkonstruktionen und unbekannte Abkürzungen. Häufig versuchten die Institute auch, die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter auszuschließen.

Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Auswertung den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bereits vorgestellt. Bei der jährlichen Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz wird die Aufsicht nachhalten, ob die Institute geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Informationsblätter ergriffen haben.

Linkhinweise:

  • Auf den Webseiten der BaFin finden Sie weitere Informationen.
  • Für die Prüfungsergebnisse klicken Sie bitte hier.
BaFin PM vom 5.12.2011
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