BaFin sieht Verbesserungsbedarf bei Produktinformationsblättern
In vielen Fällen hatten die Unternehmen ihre Produkte und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben. Auch die Darstellung der Kosten erfolgte oftmals sehr pauschal, etwa indem lediglich auf das Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts verwiesen wurde. Die Auswertung zeigte zudem, dass viele Informationsblätter nur schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen enthielten. Beispiele dafür sind nicht erklärte Fachbegriffe, zusammengesetzte Wortkonstruktionen und unbekannte Abkürzungen. Häufig versuchten die Institute auch, die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter auszuschließen.
Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Auswertung den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bereits vorgestellt. Bei der jährlichen Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz wird die Aufsicht nachhalten, ob die Institute geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Informationsblätter ergriffen haben.
Linkhinweise:
- Auf den Webseiten der BaFin finden Sie weitere Informationen.
- Für die Prüfungsergebnisse klicken Sie bitte hier.