BMJ: Besserer Schutz gegen überzogene Abmahnungen
Angegangen werden soll auch das Problem der "fliegenden Gerichtsstände", wodurch Existenzgründer bisher vor Gerichten weit weg von Niederlassung oder Wohnsitz verklagt werden können. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten. Auch im Urheberrecht, wo anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind und damit den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund drängen, soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden.