BMJ: Gesetzentwurf zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften
Die Änderungen sollen Kosten und Bürokratieaufwand für den Antragssteller verringern und die Wettbewerbsfähigkeit des DPMA gegenüber dem EPA steigern. Der Entwurf sieht u.a. vor, das in § 16 PatG niedergelegte Zusatzpatent abzuschaffen. Dem nur in Deutschland erteilten Zusatzpatent komme wenig praktische und wirtschaftliche Bedeutung zu, es verursache jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand beim DPMA.
Gem. eines neuen § 31 Abs. 3a PatG soll auch nach der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte die jedermann frei stehende Akteneinsicht hinsichtlich Patentanmeldungen und erteilten Patenten elektronisch über das Internet ermöglicht werden. Damit könne das Informationsinteresse der Nutzer des Patentsystems zeitnah und nutzerfreundlich befriedigt werden. Gem. § 31 Abs. 3b PatG sollen gleichwohl Aktenbestandteile, wenn dies durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder wenn ein offensichtlich überwiegendes Interesse des Betroffenen dem entgegensteht, von der Akteneinsicht von Amts wegen auszunehmen sein.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der BRAK finden Sie den Referentenentwurf hier (pdf-Dokument).