29.07.2024

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Übertragung von Altmitteln aus der Bankenrestrukturierung

Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Altmittel des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen. Dadurch wird die Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Bund und Ländern aus der Finanzmarktkrise spürbar gesenkt. Die Banken werden an den Kosten der Finanzmarktstabilisierung, die infolge der Finanzmarktkrise bei Bund und Ländern entstanden sind, beteiligt. Die Übertragung der Altmittel auf den FMS senkt den derzeitigen Fehlbetrag von 21,6 Mrd. € per Ende 2023 um rund 2,3 Mrd. €.

Zudem wird das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufgehoben. Dies führt zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der EU und ist daher positiv für den Finanzplatz Deutschland.

Weiterführende Informationen zum Finanzmarktstabilisierungsfonds finden Sie auf der Homepage der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH.

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BMF PM Nr. 13 vom 24.7.2024
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