24.08.2011

Bundeskabinett beschließt sog. "Buttonlösung" für den Online-Handel

Das Bundeskabinett hat am 24.8.2011 im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr die sog. "Buttonlösung" beschlossen. Danach müssen Unternehmen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten müssen vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden.

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere. Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der Schutz vor Kostenfallen gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet. Die Neuregelung soll auch das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel stärken und liegt somit auch im Interesse der Wirtschaft.

Dieser Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Parallel dazu hat das EU-Parlament am 23.6.2011 bereits eine entsprechende Richtlinie in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist von zwei Jahren ein.

Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden etwa als "gratis" angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Regierungsentwurf zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr im Volltext hier (pdf-Format).

BMJ PM v. 24.8.2011
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