Bundeskabinett beschließt sog. "Buttonlösung" für den Online-Handel
Dieser Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Parallel dazu hat das EU-Parlament am 23.6.2011 bereits eine entsprechende Richtlinie in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist von zwei Jahren ein.
Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden etwa als "gratis" angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Regierungsentwurf zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr im Volltext hier (pdf-Format).