18.10.2011

Bundeskartellamt verhängt Millionengeldbußen gegen Hersteller von Instant-Cappuccino

Das Bundeskartellamt hat am 18.10.2011 gegen die Unternehmen Kraft Foods Deutschland GmbH und Krüger GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Geldbußen i.H.v. rund neun Mio. Euro wegen Abstimmung einer Preiserhöhung für Family-Cappuccino zur Jahreswende 2007/2008 verhängt. Damit sind nun alle Verfahren wegen horizontaler Preisabsprachen im Bereich Röstkaffee und Cappuccino abgeschlossen.

Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Melitta Kaffee GmbH aus Bremen, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Kraft Foods, ebenfalls aus Bremen, wurde für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduzierung der Geldbuße gewährt. Diese ist aufgrund einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereits rechtskräftig. Die Geldbuße gegen Krüger aus Bergisch-Gladbach ist dagegen noch nicht rechtskräftig. Hier ist noch ein Einspruch möglich, über den dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Instant-Cappuccino wird von den Herstellern in unterschiedlichen Produktlinien  in 350-500g Beuteln oder Dosen an den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) vertrieben. Die abgestimmte Preiserhöhung bezog sich sowohl auf den Fabrikabgabepreis als auch auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP), die die Hersteller dem LEH zur Verfügung stellen. Solche Preisabsprachen können hohe volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Die Verbraucher dürften für Instant-Cappuccino spürbar zu viel bezahlt haben.

Bundeskartellamt PM vom 18.10.2011
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