Bundeskartellamt verhängt Millionengeldbußen gegen Hersteller von Instant-Cappuccino
Instant-Cappuccino wird von den Herstellern in unterschiedlichen Produktlinien in 350-500g Beuteln oder Dosen an den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) vertrieben. Die abgestimmte Preiserhöhung bezog sich sowohl auf den Fabrikabgabepreis als auch auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP), die die Hersteller dem LEH zur Verfügung stellen. Solche Preisabsprachen können hohe volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Die Verbraucher dürften für Instant-Cappuccino spürbar zu viel bezahlt haben.