Bundesrat billigt höheren Schutz für Anleger im "Grauen Kapitalmarkt"
Das Gesetz sieht u.a. vor:
Bundesrat PM Nr. 173 vom 25.11.2011
- Es wird die Verpflichtung zur anlegerrechten Beratung eingeführt.
- Provisionen sind zukünftig offenzulegen.
- Über die Beratungsgespräche sind Protokolle zu führen, die dem Anleger auszuhändigen sind.
- Anbieter von Vermögensanlagen sind verpflichtet, kurze und verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen.
- Die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittler wurden verschärft - z.B. durch die Einführung eines Sachkundenachweises.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie den Gesetzestext hier (PDF-Dokument).