28.11.2011

Bundesrat billigt höheren Schutz für Anleger im "Grauen Kapitalmarkt"

Der Bundesrat hat am 25.11.2011 das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt. Damit werden zum Schutz der Verbraucher künftig auch für den "Grauen Kapitalmarkt" strengere Regeln gelten; u.a. müssen gewerbliche Finanzanlagevermittler künftig anlegergerecht beraten, Provisionen offenlegen und Beratungsprotokolle vorlegen.

Das Gesetz sieht u.a. vor:
  • Es wird die Verpflichtung zur anlegerrechten Beratung eingeführt.
  • Provisionen sind zukünftig offenzulegen.
  • Über die Beratungsgespräche sind Protokolle zu führen, die dem Anleger auszuhändigen sind.
  • Anbieter von Vermögensanlagen sind verpflichtet, kurze und verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen.
  • Die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittler wurden verschärft - z.B. durch die Einführung eines Sachkundenachweises.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie den Gesetzestext hier (PDF-Dokument).

Bundesrat PM Nr. 173 vom 25.11.2011
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