Bundesregierung erleichtert die Einführung von EU-einheitlichen Lastschriften und Überweisungen
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf soll die reibungslose Umstellung der bisherigen Zahlverfahren für Überweisung und Lastschrift auf die neuen SEPA-Verfahren sichergestellt werden. Dabei macht Deutschland von einzelnen Übergangsbestimmungen der EU-Verordnung Gebrauch, um die Umstellung für die Bürger so einfach wie möglich zu gestalten.
Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher:
- Verwendung der internationalen 22-stelligen Kontokennung IBAN für Überweisungen und Lastschriften anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl spätestens ab dem 1.2.2016. Die Umstellung ist für die Kontoinhaber kostenlos. Kredit- und EC-Karten werden beim turnusgemäßen Kartenaustausch mit der neuen IBAN-Nummer versehen.
- Lastschriftverfahren: künftig sind Ermächtigungen gegenüber der Bank und dem Gläubiger erforderlich, bisher reichte hierzu schon die Ermächtigung des Gläubigers. Bestehende Lastschriften, werden spätestens 2016 von den Banken unbürokratisch und ohne weitere Erklärung auf das neue System umgestellt.
Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen:
- Unternehmen, die ihren Kunden die Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift anbieten, müssen bis zum 1.2.2014 die nach der EU-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und ISO20022 XML Format). Dadurch wird eine vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei der keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.
- Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem 1.2.2014 Ermächtigungen im SEPA-Format verwenden. Bisher erteilte Einzugsermächtigungslastschriften werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat Beispiel-Formulare für die SEPA-Mandate zur Verfügung gestellt, die Lastschriftgläubiger für ihre Kunden verwenden können.
- Das im deutschen Handel übliche Elektronische Lastschriftverfahren kann aufgrund einer Sonderregelung im SEPA-Begleitgesetz bis zum 1.2.2016 weitergeführt werden.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie die ausführliche PM hier (pdf-Format).