05.03.2012

Bundestag stimmt Gesetzentwurf zum Schutz vor Kostenfallen im Internet zu

Der Bundestag hat am 2.3.2012 einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz vor Kostenfallen im Internet in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Kernpunkt der Neuregelung ist die Verpflichtung der Unternehmen, beim Online-Handel mit einem Bestellbutton unmissverständlich auf entstehende Kosten hinzuweisen.

Infolgedessen sollen Verträge im Internet künftig nur zustande kommen, wenn dem Verbraucher vor der Bestellung alle erheblichen Informationen verständlich zur Verfügung gestellt werden. Der Verbraucher muss dann durch eine Schaltfläche - einen speziellen "Button" - gewarnt werden, bevor er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Unternehmen müssen künftig die Bestellschaltfläche mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung versehen.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Aber nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa soll der elektronische Geschäftsverkehr sicherer gestaltet werden. Deshalb wird auf europäischer Ebene eine Richtlinie für Verbraucherrechte mit einer entsprechenden Regelung beraten. Mit dem Gesetzentwurf wird die künftige EU-Richtlinie vorab umgesetzt.

Linkhinweis:

Für den auf den Webseiten des Bundestages veröffentlichten Gesetzesentwurf klicken Sie bitte hier (pdf-Format).

Bundesregierung online
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