22.02.2012

Bundestag: Wertpapierrecht soll angepasst werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes vorgelegt. Darin geht es u.a. darum, den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Zur Umsetzung der Richtlinie müssen das WpPG und das WpHG angepasst werden. Änderungsbedarf in Rechtsverordnungen ergibt sich auch in der Wertpapierhandels- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) sowie in der Wertpapierprospektgebührenverordnung (WpPGebV). Der Bundesrat hat einige Änderungen an dem Entwurf vorgeschlagen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum Teil zustimmt.

Die neuen Regelungen sehen insbes. vor:

  • Erhöhung der Obergrenzen für die Ausnahmen für Klein- und Daueremissionen vom Anwendungsbereich des WpPG,
  • Erhöhung der Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Prospektfreiheit von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,
  • Herstellung eines Gleichlaufs zwischen dem Begriff des qualifizierten Anlegers nach dem WpPG und jenem des professionellen Kunden nach dem WpHG,
  • Zulässigkeit des dreiteiligen Prospekts auch bei Basisprospekten,
  • unmittelbare Aktualisierung des Registrierungsformular durch Nachträge,
  • ersatzlose Abschaffung des jährlichen Dokuments,
  • Aufnahme von Schlüsselinformationen in die Zusammenfassung.

Neben den Änderungen, die auf die Umsetzung der Änderungsrichtlinie zurückzuführen sind, enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen des WpPG sowie Änderungen des BörsG. Ferner werden das Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) und in der Folge die Restrukturierungsfonds-Verordnung (RStruktFV) geändert. Durch die Änderung wird bei der Bemessungsgrundlage für die Bankenabgabe ein zusätzlicher Abzugsposten für Verbindlichkeiten und Treuhandverbindlichkeiten aus dem Förderkreditgeschäft eingeführt.

Linkhinweis:

  • Eine elektronische Vorab-Fassung des Gesetzentwurfs finden Sie auf den Webseiten des Bundestags.
  • Um direkt zum Entwurfstext zu kommen, klicken Sie bitte hier
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