Das Bildzeichen aus dem Satz "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden
EuG v. 13.11.2024 - T-82/24
Der Sachverhalt:
Die Administration of the State Border Guard Service of Ukraine (Kiew, Ukraine) (Staatliche Grenzschutzverwaltung der Ukraine) hat beim Gericht der Europäischen Union beantragt, die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1.12.2023 aufzuheben, mit der die Eintragung des Bildzeichens "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" als Unionsmarke abgelehnt wurde.
Diese Marke sei ein Schlachtruf, der vom ukrainischen Grenzschützer auf der Schlangeninsel am 24.2.2022 ausgesprochen worden sei, dem ersten Tag des groß angelegten Einmarsches Russlands in die Ukraine. Die Eintragung wurde für ein sehr breites Spektrum an Waren sowie für Dienstleistungen im Verlagswesen, in Bildung und Erziehung sowie in Unterhaltung und Sport beantragt.
Das EUIPO lehnte die Eintragung mit der Begründung ab, dass die angemeldete Marke für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft habe.
Das EuG hat die Klage der Administration of the State Border Guard Service of Ukraine abgewiesen.
Die Gründe:
Der in der angemeldeten Marke aufgegriffene Satz wurde ab seiner ersten Benutzung umfassend verwendet und von den Medien verbreitet, um Unterstützung für die Ukraine zu gewinnen, und er wurde sehr schnell zu einem Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression. Dieser Satz wurde also wiederholt in einem politischen Kontext verwendet, um die Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck zu bringen und zu fördern.
Ein Zeichen kann die wesentliche Funktion einer Marke nicht erfüllen, wenn der durchschnittliche Verbraucher in dem Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung, sondern nur eine politische Botschaft wahrnimmt. Der in Rede stehende Satz wurde in einem nicht geschäftlichen Kontext (russische Aggression) sehr intensiv verwendet und wird zwangsläufig sehr eng mit diesem Kontext und diesem neueren geschichtlichen Zeitpunkt, der dem durchschnittlichen Verbraucher in der Union wohlbekannt ist, in Verbindung gebracht werden. Die maßgeblichen Verkehrskreise werden diesen Satz daher nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihm gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen wahrnehmen.
Mehr zum Thema:
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht:
Führende Zeitschriften zum Wirtschaftsrecht, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht stehen hier zur Online-Recherche bereit. Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO bei ausgewählten Zeitschriften (GmbHR, ZIP, VersR). Wann immer es zeitlich passt: Für Fachanwälte bietet das Beratermodul Beiträge zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat. 4 Wochen gratis nutzen!
EuGH PM Nr. 192 vom 13.11.2024
Die Administration of the State Border Guard Service of Ukraine (Kiew, Ukraine) (Staatliche Grenzschutzverwaltung der Ukraine) hat beim Gericht der Europäischen Union beantragt, die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1.12.2023 aufzuheben, mit der die Eintragung des Bildzeichens "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" als Unionsmarke abgelehnt wurde.
Diese Marke sei ein Schlachtruf, der vom ukrainischen Grenzschützer auf der Schlangeninsel am 24.2.2022 ausgesprochen worden sei, dem ersten Tag des groß angelegten Einmarsches Russlands in die Ukraine. Die Eintragung wurde für ein sehr breites Spektrum an Waren sowie für Dienstleistungen im Verlagswesen, in Bildung und Erziehung sowie in Unterhaltung und Sport beantragt.
Das EUIPO lehnte die Eintragung mit der Begründung ab, dass die angemeldete Marke für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft habe.
Das EuG hat die Klage der Administration of the State Border Guard Service of Ukraine abgewiesen.
Die Gründe:
Der in der angemeldeten Marke aufgegriffene Satz wurde ab seiner ersten Benutzung umfassend verwendet und von den Medien verbreitet, um Unterstützung für die Ukraine zu gewinnen, und er wurde sehr schnell zu einem Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression. Dieser Satz wurde also wiederholt in einem politischen Kontext verwendet, um die Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck zu bringen und zu fördern.
Ein Zeichen kann die wesentliche Funktion einer Marke nicht erfüllen, wenn der durchschnittliche Verbraucher in dem Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung, sondern nur eine politische Botschaft wahrnimmt. Der in Rede stehende Satz wurde in einem nicht geschäftlichen Kontext (russische Aggression) sehr intensiv verwendet und wird zwangsläufig sehr eng mit diesem Kontext und diesem neueren geschichtlichen Zeitpunkt, der dem durchschnittlichen Verbraucher in der Union wohlbekannt ist, in Verbindung gebracht werden. Die maßgeblichen Verkehrskreise werden diesen Satz daher nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihm gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen wahrnehmen.
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht:
Führende Zeitschriften zum Wirtschaftsrecht, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht stehen hier zur Online-Recherche bereit. Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO bei ausgewählten Zeitschriften (GmbHR, ZIP, VersR). Wann immer es zeitlich passt: Für Fachanwälte bietet das Beratermodul Beiträge zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat. 4 Wochen gratis nutzen!