Deutscher SEPA-Rat begrüßt den EU-Parlaments-Vorschlag einer Kontinuitätsregel zur Mandatsmigration bei Lastschriftverfahren
Die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und der Deutsche SEPA-Rat unterstützen daher den Vorschlag des ECON-Ausschusses des EU-Parlaments, die Nutzung bestehender Einzugsermächtigungen nach dem Auslaufen der nationalen Verfahren gesetzlich zu regeln und damit eine unbürokratische Umstellung auf das neue Format im Wege der sog. Mandatsmigration zu erleichtern. Durch die ergänzende Änderung der AGB der Kreditinstitute könnten bestehende Einzugsermächtigungen dann weiter verwendet und eine vollumfängliche Neueinholung von Mandaten vermieden werden.
Der Vorschlag des EU-Parlaments ist Teil der Verhandlungen zur SEPA-Verordnung, die derzeit zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat abschließend verhandelt und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
Dem SEPA-Rat gehören an:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VöB), Bundesverband der Zahlungsinstitute (BVZI), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Handelsverband Deutschland (HDE), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Bundesagentur für Arbeit, Bundesländer (vertreten durch Bundesratspräsidentschaft).