24.10.2011

Deutscher SEPA-Rat begrüßt den EU-Parlaments-Vorschlag einer Kontinuitätsregel zur Mandatsmigration bei Lastschriftverfahren

Die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und der deutsche EPA-Rat setzen sich für eine unkomplizierte Umstellung und Migration bestehender Lastschriften bei der Umsetzung der SEPA-Verordnung ab 2014 ein. Damit wird ein entsprechender Vorschlag des EU-Parlaments unterstützt.

Mit dem Umstieg auf SEPA (SEPA = Single Euro Payments Area) sollen in Zukunft einheitliche Verfahren und Standards für Überweisungen und Lastschriften im Euro-Zahlungsverkehr gelten. Nach den zurzeit geltenden Regeln müssten im Rahmen der Umstellung des innereuropäischen Zahlungsverkehrs auf den SEPA-Standard ab 2014 das deutsche Lastschriftenverfahren ebenfalls neu aufgestellt werden. Dies würde dazu führen, dass ab diesem Zeitpunkt alle bereits erteilten Lastschriftmandate hinfällig würden - mit entsprechend hohem Aufwand für Unternehmen, Banken und Bürger.

Die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und der Deutsche SEPA-Rat unterstützen daher den Vorschlag des ECON-Ausschusses des EU-Parlaments, die Nutzung bestehender Einzugsermächtigungen nach dem Auslaufen der nationalen Verfahren gesetzlich zu regeln und damit eine unbürokratische Umstellung auf das neue Format im Wege der sog. Mandatsmigration zu erleichtern. Durch die ergänzende Änderung der AGB der Kreditinstitute könnten bestehende Einzugsermächtigungen dann weiter verwendet und eine vollumfängliche Neueinholung von Mandaten vermieden werden.

Der Vorschlag des EU-Parlaments ist Teil der Verhandlungen zur SEPA-Verordnung, die derzeit zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat abschließend verhandelt und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Dem SEPA-Rat gehören an:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VöB), Bundesverband der Zahlungsinstitute (BVZI), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Handelsverband Deutschland (HDE), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Bundesagentur für Arbeit, Bundesländer (vertreten durch Bundesratspräsidentschaft).

BMF PM Nr. 43 vom 21.10.2011
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