Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee verabschiedet DRÄS 12
Hintergrund sind die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II).
Außerdem wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20 ein Hinweis auf die Angabenerfordernisse gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt.
DRÄS 12 wird dem BMJ zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger gem. § 342 Abs. 2 HGB übermittelt. Der Änderungsstandard kann hier heruntergeladen werden.
Mehr zum Thema:
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) PM vom 11.2.2022
Außerdem wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20 ein Hinweis auf die Angabenerfordernisse gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt.
DRÄS 12 wird dem BMJ zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger gem. § 342 Abs. 2 HGB übermittelt. Der Änderungsstandard kann hier heruntergeladen werden.
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