06.11.2024

Digitalisierung und weniger Bürokratie im Genossenschaftsrecht

Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 den vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Damit sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessert werden. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
  • Zur Förderung der Digitalisierung soll die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Weitere Regelungen bzw. Klarstellungen betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.
  • Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch ein erweitertes Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände zur Erhöhung der Transparenz, eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden.
  • Zudem sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 sollen durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist insbesondere eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sowie die Stärkung der Staatsaufsicht über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände.


Den Gesetzentwurf finden Sie hier.


Mehr zum Thema:

Kurzbeitrag:
BMJ: RefE zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
ZIP 2024, R5

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BMJ PM Nr. 102 vom 6.11.2024
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