31.01.2022

Entwurf des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat die Vorschläge für Änderungen am Kodex für deutsche börsennotierte Gesellschaften veröffentlicht. Bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen müsse die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Dem soll der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) durch Anpassungen Rechnung tragen. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen infolge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG).

Mit dem Beginn des Konsultationsverfahrens am 25.1.2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Vorschläge für Änderungen am Kodex für deutsche börsennotierte Gesellschaften auf ihrer Website veröffentlicht und erläutert.

Mit der Kodexreform 2020 wurde in der Präambel die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen besonders thematisiert. Doch die Aussage zur gesellschaftlichen Verantwortung müsse nachjustiert werden, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren sehr viel konkreter geworden seien. Die erweiterten Berichtspflichten nach der bevorstehenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU kämen noch hinzu.

Aufgabe der Unternehmensführung sei es, die wirtschaftlichen Erfordernisse und die ökologischen und sozialen Folgen der Unternehmenstätigkeit auszutarieren. Dementsprechend soll Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie verankert werden. Das schlägt sich in der neuen Empfehlung A.1 nieder. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmensstrategie soll darüber Auskunft geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Damit die Unternehmensstrategie wirksam umgesetzt wird, bedarf es einer entsprechend umfassenden Steuerung des Unternehmens und Erfolgskontrolle.

Der Aufsichtsrat soll überwachen, wie der Vorstand mit den Nachhaltigkeitsfragen umgeht. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Aufsichtsräte eine entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise.

Verbesserung der Transparenz über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem

Das FISG macht die Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verpflichtend Nach dem geänderten Kodex sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems einschließlich des Compliance Managementsystems beschrieben werden. Zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme soll der Vorstand Stellung nehmen.

Schlüssige Anforderungen an die Sachkunde und die Unabhängigkeit im Prüfungsausschuss

Der Kodex hält daran fest, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängiger Finanzexperte sein soll. Die beiden nach FISG erforderlichen Finanzexperten im Prüfungsausschuss benötigen nach Kodex besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies gilt gleichermaßen für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Konsultationsverfahren hat begonnen

Die interessierte Öffentlichkeit kann sich bis zum 11.3.2022 zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen schriftlich äußern. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission einfließen. Die neue Fassung des DCGK soll anschließend dem Bundesministerium der Justiz zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vorgelegt werden. Die Stellungnahmen werden auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht, sofern Konsultationsteilnehmer einer Veröffentlichung zustimmen.
 

Mehr zum Thema:

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex PM vom 27.1.2022
Zurück