EU-Kommission: Deutsche Post soll bis zu 1. Mrd. € ungerechtfertigte staatliche Beihilfen zurückzahlen
Die ab dem Jahr 1995 gewährten Subventionen für Pensionskosten für Beamte haben der Deutschen Post hingegen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Die Kommission hat geprüft, ob die von der Deutschen Post getragenen Sozialbeiträge der Höhe nach denen privater Wettbewerber entsprachen. Neben diesen Subventionen kamen der Deutschen Post in demselben Zeitraum erhöhte Portoentgelte zugute, die der Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten.
Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Entlastung hat die Deutsche Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Dienste (z. B. Paketdienste und Privatkundenbankgeschäft) tatsächlich erheblich geringere Sozialbeiträge getragen als ihre privaten Wettbewerber. Die Kommission hat die Rückforderung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe im Rahmen von 500 Mio. € bis 1 Mrd. € für den Zeitraum ab 2003 angeordnet.