08.03.2012

EU-Kommission: Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Effizienz der Wertpapierabwicklung in Europa

Die EU-Kommission hat einen gemeinsamen Regulierungsrahmen für Einrichtungen vorgeschlagen, die als sog. Zentralverwahrer für die Wertpapierabwicklung zuständig sind. Der Vorschlag soll die Wertpapierabwicklung in Europa sicherer und effizienter machen; gleichzeitig sollen der Prozess beschleunigt und das Risiko eines Scheiterns der Abwicklung minimiert werden.

Der Vorschlag umfasst im Wesentlichen Folgendes:
  • Die Abwicklungsfristen werden harmonisiert und für Wertpapiere, die an der Börse oder auf anderen geregelten Märkten gehandelt werden, auf höchstens zwei Tage nach dem Handelstag festgelegt.
  • Jedes Versäumnis, Wertpapiere zum vereinbarten Abwicklungstermin zu liefern, kann durch Sanktionen geahndet werden.
  • Emittenten und Anleger sind verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen nahezu aller Wertpapiere zu führen und diese bei den Zentralverwahrern eintragen zu lassen.
  • Die Zentralverwahrer müssen strenge organisatorische Auflagen, Wohlverhaltensregeln und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, damit ihr wirtschaftlicher Fortbestand und der Schutz ihrer Teilnehmer gewährleistet sind. Ferner müssen sie durch die zuständigen nationalen Behörden zugelassen und beaufsichtigt werden.
  • Zugelassenen Zentralverwahrern wird ein "Pass" für die Erbringung ihrer Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt.
  • Die Teilnehmer können frei zwischen den 30 Zentralverwahrern in Europa wählen.
  • Zentralverwahrer haben in der EU Zugang zu allen anderen Zentralverwahrern und zu anderen Marktinfrastrukturen wie Handelsplätzen oder zentralen Gegenparteien, egal in welchem Land sie niedergelassen sind.

Der Vorschlag wird nun dem EU-Parlament und dem Rat (Mitgliedstaaten) zur Beratung und Verabschiedung unterbreitet.

Hintergrund:
Die Abwicklung ist ein wichtiger Vorgang, der gewährleistet, dass nach erfolgtem Geschäft Wertpapiere gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgetauscht werden. Zentralverwahrer sind für die Finanzmärkte von systemischer Bedeutung, da sie mit den sog. Wertpapierabwicklungssystemen die nötige Infrastruktur bereitstellen und damit die Abwicklung nahezu aller Wertpapiergeschäfte ermöglichen.

Die Zentralverwahrer erfassen auch, wie viele Wertpapiere emittiert werden, wer sie emittiert und wie häufig sie ihren Besitzer wechseln. Sie spielen eine entscheidende Rolle für die Finanzierung der Wirtschaft, da fast alle von den Banken zur Mittelbeschaffung hinterlegten Sicherheiten die von den Zentralverwahrern betriebenen Wertpapierabwicklungssysteme durchlaufen. Doch sind die Zentralverwahrer nach wie vor ausschließlich auf nationaler Ebene reguliert und ist die grenzüberschreitende Abwicklung im Vergleich zur Abwicklung im Inland weniger sicher und weniger effizient.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Kommission PM vom 7.3.2012
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