EU-Kommission schlägt neue Vorschriften für widerstandsfähigere und transparentere Finanzmärkte in Europa vor
Kernpunkte des Vorschlags
EU-Kommission PM vom 20.10.2011
- Robustere und effizientere Marktstrukturen: Die multilateralen Handelssysteme und geregelten Märkte werden bereits in der geltenden Fassung der MiFID abgedeckt. Die überarbeitete Fassung bezieht nun aber auch die sog. "organisierten Handelssysteme" (OTF) in den Rechtsrahmen ein. Dabei handelt es sich um organisierte Plattformen, die derzeit keiner Regulierung unterliegen, jedoch eine immer wichtigere Rolle (z.B. bei standardisierten Derivatkontrakte) spielen.
- KMU-Märkte: Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen besseren Zugang zu den Kapitalmärkten zu verschaffen, sehen die Vorschläge ferner die Einführung spezieller KMU-Märkte vor. Plattformen, die sich zum Ziel setzen, den spezifischen Bedürfnissen von KMU gerecht zu werden, sollen ein entsprechendes "Qualitätslabel" beantragen können.
- Berücksichtigung technologischer Innovationen: In der überarbeiteten MiFID sind neue Schutzvorkehrungen für den algorithmischen Handel und den systemische Risiken bergenden Hochfrequenzhandel vorgesehen. Die Schutzvorkehrungen beinhalten u.a. die Verpflichtung, den gesamten algorithmischen Handel einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen und ausreichend Liquidität bereitzustellen. Außerdem: bessere Wettbewerbsbedingungen bei wichtigen Nachhandelsdienstleistungen (etwa beim Clearing).
- Erhöhung der Transparenz: Durch Einführung der Kategorie der OTF soll die Transparenz der Handelstätigkeiten auf den Aktienmärkten erhöht werden, auch was die sog. "Dark Pools" (Handelsvolumen oder Liquidität, die nicht auf öffentlichen Plattformen bereitgestellt werden) anbelangt. Ausnahmen wären nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Außerdem ist ein neues Transparenzregime für Märkte, an denen andere Finanzinstrumenten als Aktien gehandelt werden, vorgesehen (Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Derivate).
- Stärkung der Aufsichtsbefugnisse und strengere Regelungen für Warenderivatemärkte: Vorgesehen ist eine Stärkung der Rolle und der Befugnisse der Regulierungsbehörden. In Abstimmung mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) werden die Aufsichtsbehörden unter genau festgelegten Bedingungen über die Möglichkeit verfügen, bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Praktiken zu verbieten, wenn eine Gefahr für den Anlegerschutz, die Finanzstabilität oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte besteht. Des Weiteren ist eine strengere Überwachung der Warenderivatemärkte geplant.
- Verbesserung des Anlegerschutzes: Die überarbeitete MiFID sieht strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung, Anlageberatung und das Anbieten komplexer Finanzprodukte, wie strukturierter Produkte, vor. Unabhängigen Beratern und Portfoliomanagern wird es untersagt sein, Zahlungen an Dritte zu leisten oder Zahlungen Dritter anzunehmen. Schließlich sollen für alle Wertpapierfirmen geltende Regeln zur Corporate Governance und Verantwortung des Managements eingeführt werden.
Die Vorschläge werden nun dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Beratung und Verabschiedung unterbreitet. Nach Verabschiedung der Verordnung, der Richtlinie und der erforderlichen technischen Durchführungsbestimmungen wird das gesamte Legislativpaket zum selben Zeitpunkt zur Anwendung gelangen.
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