02.02.2012

EU-Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss von Deutscher Börse und NYSE Euronext

Die EU-Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Deutscher Börse und NYSE Euronext nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt, da er im Bereich des weltweiten Börsenhandels mit europäischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung geführt hätte. Zusammen kontrollieren die beiden Unternehmen über 90 Prozent des weltweiten Handels mit den genannten Derivaten.

Der Prüfung der Kommission zufolge hätten neue Wettbewerber kaum Chancen, sich in der Weise auf dem Markt zu behaupten, dass sie auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen einen ernsthaften Wettbewerbsdruck ausüben könnten. Zwar hatten die Unternehmen angeboten, bestimmte Vermögenswerte zu veräußern und für bestimmte Kategorien neuer Kontrakte Zugang zu ihrem Clearinghaus zu gewähren. Insgesamt waren die Verpflichtungszusagen jedoch nicht geeignet, um die festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Die von der Deutschen Börse betriebene Eurex und die von NYSE Euronext betriebene Liffe konkurrieren als die beiden weltweit größten Börsen für auf europäischen Werten basierende Finanzderivate auf Augenhöhe und sind einander die wettbewerblich nächststehenden Wettbewerber. Der geplante Zusammenschluss hätte diesen globalen Wettbewerb ausgeschaltet und bei einer Reihe von Vermögenswertkategorien eine monopolartige Stellung geschaffen, was den Derivatenutzern und der europäischen Wirtschaft insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hätte.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung hier.

EU-Kommission PM vom 1.2.2012
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