EU-Kommission will Rechtsrahmen hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche modernisieren
Der Bericht gelangt zu dem Schluss, dass der bestehende Rahmen zwar zu funktionieren scheint und keine grundlegenden Unzulänglichkeiten festzustellen sind. Dennoch seien gewisse Änderungen notwendig, um den sich wandelnden Bedrohungen Rechnung zu tragen. Die Kommission beabsichtigt, im Herbst 2012 einen Vorschlag für eine vierte Geldwäscherichtlinie vorzulegen.
EU-Kommission PM vom 11.4.2012
Folgende Aspekte wird die Kommission eingehender prüfen:
- Berücksichtigung der Änderungen an den internationalen Standards durch Integration stärker risikobasierter Elemente, um bei der Bewertung von Risiken gezielter vorgehen zu können;
- Möglichkeit der Ausweitung des Geltungsbereichs der Vorschriften, um z.B. eine umfassendere Abdeckung des Glücksspielsektors und die Einbeziehung von Steuervergehen als "Vortaten" von Geldwäsche zu gewährleisten;
- Möglichkeit der Präzisierung der Vorschriften zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, denen zufolge Banken und andere "Verpflichtete" angemessene Kontrollen und Verfahren einführen müssen;
- Festlegung neuer Bestimmungen zur Behandlung politisch exponierter Personen (PEP) auf nationaler Ebene und im Rahmen internationaler Organisationen;
- Stärkung der Befugnisse der nationalen zentralen Meldestellen (FIU) und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen ihnen hinsichtlich der Meldung von Verdachtsfällen der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung;
- Klarstellung, wie die Aufsichtsbefugnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche in grenzüberschreitenden Situationen auszuüben sind;
- Einführung neuer Datenschutzbestimmungen im Lichte der im Januar 2012 veröffentlichten Kommissionsvorschläge.
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