EU-Parlament: Grundlegende Bankdienstleistungen müssen für alle EU-Bürger zugänglich sein
Banken dürfen insbes. unter keinen Umständen den Zugang zu einem Basiskonto an den Erwerb anderer Dienstleistungen oder Produkte knüpfen dürfen. Das Basiskonto sollte dem Nutzer erlauben, den Erhalt von Einkommen oder sonstigen Leistungen, die Bezahlung von Rechnungen oder Steuern sowie den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen abzuwickeln, sowie seine Kontoauszüge auszudrucken.
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