06.07.2012

EU-Parlament: Grundlegende Bankdienstleistungen müssen für alle EU-Bürger zugänglich sein

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich für einen Rechtsanspruch auf grundlegende Bankdienstleistungen ausgesprochen. Vor allem Obdachlose, Menschen mit niedrigem Einkommen, Studenten und im Ausland tätige Arbeitnehmer sind bislang häufig von solchen Dienstleistungen ausgeschlossen.

Die Abgeordneten sprachen sich in der Entschließung für ein günstiges Konto ohne Zusatzbedingungen aus; das Basiskonto sollte demnach günstiger als sämtliche anderen von einer Bank angebotenen Produkte sein. Banken und anderen Einrichtungen sollte es untersagt werden, die Eröffnung eines solchen Kontos abzulehnen etwa aufgrund der Höhe oder Regelmäßigkeit des Einkommens, des Beschäftigungsverhältnisses, der in Anspruch genommenen Darlehen, oder der Höhe der Verschuldung.

Banken dürfen insbes. unter keinen Umständen den Zugang zu einem Basiskonto an den Erwerb anderer Dienstleistungen oder Produkte knüpfen dürfen. Das Basiskonto sollte dem Nutzer erlauben, den Erhalt von Einkommen oder sonstigen Leistungen, die Bezahlung von Rechnungen oder Steuern sowie den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen abzuwickeln, sowie seine Kontoauszüge auszudrucken.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des EU-Parlaments finden Sie den angenommen Text hier.

EU-Parlament PM vom 4.7.2012
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