EU-Parlament stimmt für einheitliche Bankenaufsicht
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, an dessen Ernennung und der Absetzung das Parlament - zusammen mit dem Rat - ein Mitspracherecht erhält, wird darüber hinaus an regelmäßigen Anhörungen des Parlaments teilnehmen müssen. Das Parlament kann zudem Untersuchungen möglicher Fehler der Aufsichtsbehörde veranlassen. Schließlich können einzelne Abgeordnete Fragen an die Behörde schriftlich einreichen und umgehend eine Antwort erhalten.
Weitere Schlüsselbereiche, in denen das Parlament Änderungen durchgesetzt hat:
- eine stärkere Rolle einzelstaatlicher Parlamente;
- besserer Zugang zu Dokumenten für die EU-Aufsichtsbehörde gegenüber Banken;
- attraktive Teilnahmebedingungen für Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone;
- strenge Trennung der EZB-Angestellten, die sich einerseits mit währungspolitischen Aufgaben und andererseits mit der Bankenaufsicht befassen;
- Stärkung der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, im Hinblick auf die EZB;
- die Einrichtung einer einheitlichen Aufsichtskultur für Banken.
Linkhinweis:
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