03.04.2012

EU-Parlament verabschiedet Verordnung zum Derivate-Handel

Das EU-Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, die den außerbörslichen Derivate-Handel sicherer und transparenter machen soll. Der Handel mit Derivaten gilt als einer der Hauptauslöser der weltweiten Finanzkrise.

Der Entwurf sieht vor, dass außerbörsliche oder OCT-Derivate über als zentrale Kontrahenten (Gegenparteien) fungierende Clearinghäuser (CCP) abgewickelt werden müssen. So soll das Risiko eines einseitigen Kreditausfalls für Anleger verringert werden. Sämtliche Derivatverträge- nicht nur OTC - müssen zentralen Datenbanken oder "Transaktionsregistern" gemeldet werden. Diese veröffentlichen Informationen zur Gesamtposition von Derivatklassen, um den Marktakteuren einen klareren Überblick zu verschaffen.

Die Arbeit der Transaktionsregister soll von der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA überwacht werden, die für deren Zulassung oder den Entzug der Lizenz verantwortlich zeichnen wird. Die ESMA kann einem CCP künftig die Zulassung für den europäischen Binnenmarkt leichter entziehen, und sie soll auch eine gesetzliche Vermittlerrolle bei Differenzen über die Zulassungen von CCPs zwischen nationalen Aufsichtsbehörden spielen.

Im Hinblick auf die Clearingspflicht für Systeme der Altersvorsorge soll es zu Erleichterungen kommen. Pensionsversicherungssysteme sind von der Verpflichtung in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung entbunden. Wenn gerechtfertigt, kann dieser Zeitraum auf zwei weitere und ein zusätzliches Jahr verlängert werden. Im Übrigen sollen CCPs aus Drittländern nur dann in der EU zugelassen werden, wenn das Rechtssystem des jeweiligen Landes über ein effektiv gleichwertiges Zulassungssystem verfügt.

Die Kommission wird die neuen Regeln einer Bewertung unterzieht. Spätestens in drei Jahren soll sie einen entsprechenden Bericht u.a. zur Effektivität der Überwachung der Clearinghäuser und der Rolle der ESMA bei deren Zulassung vorlegen. Die neue Gesetzgebung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des EU-Parlaments finden Sie die ausführliche Pressemitteilung hier.

EU-Parlament PM vom 29.3.2012
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