EU-Parlament verabschiedet Verordnung zum Derivate-Handel
Die Arbeit der Transaktionsregister soll von der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA überwacht werden, die für deren Zulassung oder den Entzug der Lizenz verantwortlich zeichnen wird. Die ESMA kann einem CCP künftig die Zulassung für den europäischen Binnenmarkt leichter entziehen, und sie soll auch eine gesetzliche Vermittlerrolle bei Differenzen über die Zulassungen von CCPs zwischen nationalen Aufsichtsbehörden spielen.
Im Hinblick auf die Clearingspflicht für Systeme der Altersvorsorge soll es zu Erleichterungen kommen. Pensionsversicherungssysteme sind von der Verpflichtung in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung entbunden. Wenn gerechtfertigt, kann dieser Zeitraum auf zwei weitere und ein zusätzliches Jahr verlängert werden. Im Übrigen sollen CCPs aus Drittländern nur dann in der EU zugelassen werden, wenn das Rechtssystem des jeweiligen Landes über ein effektiv gleichwertiges Zulassungssystem verfügt.
Die Kommission wird die neuen Regeln einer Bewertung unterzieht. Spätestens in drei Jahren soll sie einen entsprechenden Bericht u.a. zur Effektivität der Überwachung der Clearinghäuser und der Rolle der ESMA bei deren Zulassung vorlegen. Die neue Gesetzgebung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
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