31.03.2025

Finanzministerium muss SMS zwischen Lindner und Porsche-CEO herausgeben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) muss Zugang zu Aufzeichnungen von SMS gewähren, die Bundesminister a.D. Lindner und der Vorstandsvorsitzende der Porsche AG im Juni und Juli 2022 ausgetauscht haben.

VG Berlin v. 27.3.2025 - 2 K 60/23
Der Sachverhalt:
Der Kläger beantragte im August 2022 beim BMF Informationszugang zu den SMS mit der Begründung, sie beträfen Verhandlungen auf EU-Ebene zum Verbot von Verbrennermotoren und zu sog. E-Fuels; er wolle den diesbezüglichen Einfluss von Lobbyakteuren untersuchen. Die Beklagte lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die SMS seien keine für einen Verwaltungsvorgang des BMF entscheidungserhebliche Informationen und unterlägen nicht dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Teilweise beträfen sie den damaligen Bundesminister auch nur in seiner Rolle als Bundesvorsitzender der FDP.

Das VG hat der Klage stattgegeben. Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG gestellt werden.

Die Gründe:
Der Kläger hat einen Anspruch auf Informationszugang nach dem UIG. Bei den SMS handelt es sich um Umweltinformationen. Die SMS stehen im Zusammenhang mit der Entscheidung des Rats der Europäischen Union vom 28./29.6.2022 zum Klimapaket "Fit für 55" und zur später verabschiedeten Verordnung (EU) 2023/851 zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen. 

Dabei handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Die SMS-Kommunikation des Bundesfinanzministers mit einem Vertreter der Automobilindustrie über die Öffnung des geplanten Verbots für E-Fuels weist den erforderlichen Umweltbezug auf. Das Bundesministerium verfügt über die SMS, da diese auf dem dienstlichen Mobiltelefon des Bundesministers gespeichert worden und damit beim BMF tatsächlich vorhanden sind. 

Ablehnungsgründe hat die Beklagte ohne Erfolg geltend gemacht. Das Interesse von Bundesminister a.D. Lindner und dem Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG am Schutz ihrer personenbezogenen Daten tritt hinter dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der SMS zurück. Beide sind lediglich in ihrer beruflichen Rolle betroffen und haben mittelbar bereits selbst in der Öffentlichkeit zu dem Themenkomplex Stellung genommen. Demgegenüber überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit daran, Inhalt und Art der Kommunikation zu erfahren, die möglicherweise Rückschlüsse auf etwaige Näheverhältnisse zwischen Regierenden und Dritten zum Thema E-Fuels ermöglichen.

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VG Berlin PM Nr. 21 vom 28.3.2025