13.12.2021

IASB veröffentlicht Änderung der Übergangsvorschriften zu IFRS 17

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat eine Änderung an IFRS 17 (IFRS = International Financial Reporting Standards) Versicherungsverträge veröffentlicht. Damit wird in IFRS 17 eine ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt.

Diese Ergänzung ermöglicht wahlweise eine abweichende Klassifizierung gem. IFRS 9 Finanzinstrumente (sog. classification overlay) für die Vergleichsperiode(n) im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards. Dann darf ein bilanzierendes Unternehmen für jeden finanziellen Vermögenswert, für den die Vergleichsperiode nicht auf IFRS 9 angepasst wurde, diejenige Klassifizierung anwenden, welche auf Basis der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Informationen zugrundgelegt würde.

Zudem hat der IASB für den Fall, dass ein Unternehmen vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet hat, eine Erleichterung geschaffen. In diesem Fall dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden.

Mehr zum Thema:
  • Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS 17
    (Teil 1), KOR 2019, 315
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DRSC PM vom 10.12.2021
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