"Junge Welt" darf vorerst weiter in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden
VG Berlin v. 18.3.2022 - VG 1 L 436/21
Der Sachverhalt:
In den vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 wird die "junge Welt" als kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung aufgeführt. Mit einem Eilantrag begehrte die Antragstellerin, die das Blatt herausgebende GmbH, die Behörde zu verpflichten, die jeweilige Erwähnung bis zur Entscheidung über eine entsprechende Klage einstweilen zu unterlassen.
Das VG wies den Eilantrag zurück. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Gründe:
Der Antragstellerin ist zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Wegen der Berichte vor 2014 ist die Sache schon nicht eilbedürftig. Die Antragstellerin hat über viele Jahre die Praxis des BMI hingenommen, weshalb aus der Erwähnung vor diesem Zeitpunkt heute keine unzumutbaren Nachteile mehr folgen.
Im Übrigen besteht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht. Die Berichterstattung ist vom Bundesverfassungsschutzgesetz abgedeckt. Danach darf das BMI die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Das ist hier der Fall. Bei der "jungen Welt" handelt es sich um eine Tageszeitung, die die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis anstrebt. Hierfür propagiert sie eine Gesellschaftsordnung mit einem Einheitsparteiensystem.
Sie agiert darüber hinaus nicht nur als Tageszeitung, sondern tritt außerdem durch Abhaltung der jährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz an die Öffentlichkeit. Einzelne Stamm- und Gastautoren sowie Redakteure der Zeitung sind klar dem linksextremen Spektrum zuzurechnen.
Schließlich bekennt sich die "junge Welt" nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit und bietet Dritten, die Gewaltanwendung befürworten - u.a. ehemaligen RAF-Mitgliedern oder Vertretern der Hamas - immer wieder eine Plattform. Die Erwähnung verstößt damit weder gegen die Meinungs- noch die Pressefreiheit.
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VG Berlin PM Nr. 11 vom 21.3.2022
In den vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 wird die "junge Welt" als kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung aufgeführt. Mit einem Eilantrag begehrte die Antragstellerin, die das Blatt herausgebende GmbH, die Behörde zu verpflichten, die jeweilige Erwähnung bis zur Entscheidung über eine entsprechende Klage einstweilen zu unterlassen.
Das VG wies den Eilantrag zurück. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Gründe:
Der Antragstellerin ist zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Wegen der Berichte vor 2014 ist die Sache schon nicht eilbedürftig. Die Antragstellerin hat über viele Jahre die Praxis des BMI hingenommen, weshalb aus der Erwähnung vor diesem Zeitpunkt heute keine unzumutbaren Nachteile mehr folgen.
Im Übrigen besteht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht. Die Berichterstattung ist vom Bundesverfassungsschutzgesetz abgedeckt. Danach darf das BMI die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Das ist hier der Fall. Bei der "jungen Welt" handelt es sich um eine Tageszeitung, die die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis anstrebt. Hierfür propagiert sie eine Gesellschaftsordnung mit einem Einheitsparteiensystem.
Sie agiert darüber hinaus nicht nur als Tageszeitung, sondern tritt außerdem durch Abhaltung der jährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz an die Öffentlichkeit. Einzelne Stamm- und Gastautoren sowie Redakteure der Zeitung sind klar dem linksextremen Spektrum zuzurechnen.
Schließlich bekennt sich die "junge Welt" nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit und bietet Dritten, die Gewaltanwendung befürworten - u.a. ehemaligen RAF-Mitgliedern oder Vertretern der Hamas - immer wieder eine Plattform. Die Erwähnung verstößt damit weder gegen die Meinungs- noch die Pressefreiheit.
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