07.04.2011

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Graumarktregulierung

Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des sog. Grauen Kapitalmarkts, in dem Anleger in der Vergangenheit viel Geld verloren haben, verstärkt werden. Ziel ist es, die Informationsbasis für oftmals weit reichende Investmententscheidungen zu verbessern, etwa durch schärfere Produktregulierung, erhöhte Anforderungen auf Seiten des Vertriebs und Erleichterungen für Anleger im Bereich der Prospekthaftung.

Schärfere Produktregulierung
  • Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte ("Vermögensanlagen") sollen künftig vollständig, widerspruchsfrei und kohärent sein
  • entsprechend geänderte Prüfungsmaßstäbe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • einzureichende Unterlagen müssen Angaben zur Zuverlässigkeit des Emittenten der Vermögensanlagen enthalten
  • Einführung von Kurzinformationsblättern zu den wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen
  • Verpflichtung der Emittenten von Vermögensanlagen zur Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses

Erhöhte Vertriebsanforderungen

  • Finanzanlagenvermittler sollen künftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen
  • Zulassung als Finanzanlagenvermittler nur bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und Eintragung im öffentlichen Vermittlerregister
  • strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Vermittler
  • sämtliche oben genannten Anforderungen sollen durch eine später zu erlassende Rechtsverordnung festgelegt werden

Erleichterte Prospekthaftung

  • Verjährung für Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte künftig nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren
  • Erleichterungen bei den Voraussetzungen im Bereich der Haftung für fehlerhafte oder fehlende Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen
  • Verlängerung des Zeitraums, innerhalb dessen ein Prospekthaftungsanspruch bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt entstehen kann, auf zwei Jahre nach dem ersten öffentlichen Angebot im Inland (derzeit sechs Monate)

Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ergänzt insoweit das am 18.3.2011 vom Gesetzgeber verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Eine Zustimmung des Bundesrates zum vorliegenden Gesetzentwurf ist nicht erforderlich.

Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Gesetzentwurf hier (pdf-Format).

BMF online
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