Kabinett beschließt Modernisierung des Seehandelsrechts
Überkommene Rechtsinstitute, wie die aus dem Mittelalter stammende Partenreederei und das Verklarungsverfahren, werden den Anforderungen der modernen maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht und daher gestrichen.
Das Fünfte Buch des HGB wird neu gegliedert. Zentrale Regelungen über die Personen der Schifffahrt werden an den Beginn gestellt, es folgen die Bestimmungen über Beförderungsverträge (Seefrachtverträge und Personenbeförderungsverträge). Die Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See werden aufgehoben. Gleichrangig neben dem Zweiten Abschnitt über Beförderungsverträge steht der Dritte Abschnitt über "Schiffsüberlassungsverträge".
Der Entwurf berücksichtigt bei der Regelung der Rechtsstellung des Kapitäns, dass sich dessen ursprünglich unternehmerähnliche Stellung inzwischen in eine arbeitnehmerähnliche Stellung gewandelt hat und dementsprechend nicht mehr gerechtfertigt ist, den Kapitän gegenüber allen Reiseinteressenten für die Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge haften zu lassen.
Bei der Neuregelung des Seefrachtrechts werden die Vorschriften über den Stückgutfrachtvertrag stärker angelehnt an die bereits modernisierten Vorschriften im Vierten Buch des HGB über das Frachtgeschäft sowie an die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften im BGB. Sonderregelungen für die Seebeförderung berücksichtigen vor allem die veränderte Schifffahrtspraxis und die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Entwurf hier (pdf-Dokument).