Kartell bei europäischen Staatsanleihen: EuG bestätigt Geldbußen gegen Investmentbanken
EuG v. 26.3.2025 - T-441/21 u.a.Mit Beschluss vom 20.5.2021 stellte die Europäische Kommission fest, dass sieben Investmentbanken - UBS, Natixis, UniCredit, Nomura, Bank of America, Portigon (vormals WestLB) und NatWest (vormals Royal Bank of Scotland) - von Januar 2007 bis November 2011 an einem Kartell im Sektor für europäische Staatsanleihen (European Government Bonds, im Folgenden: EGB) beteiligt waren. Die Trader dieser Banken arbeiteten zusammen und tauschten Informationen aus, um Wettbewerbsvorteile bei der Emission und der Platzierung von EGB oder dem Handel mit ihnen zu erlangen, was sich auf den gesamten Markt des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auswirkte.
Die Kommission verhängte gegen Nomura, UBS und UniCredit Geldbußen in Höhe von insgesamt 371 Mio. €. Gegen Bank of America, Natixis und NatWest wurden keine Geldbußen verhängt, da bei Bank of America und Natixis die Befugnis der Kommission zur Verhängung von Geldbußen verjährt war und da NatWest das Kartell gegenüber der Kommission offengelegt hatte. Die Geldbuße von Portigon wurde auf null Euro festgesetzt, da das Unternehmen in dem für die Bemessung der Obergrenze der Geldbuße maßgebenden Geschäftsjahr einen negativen Umsatz zu verzeichnen hatte.
Sechs der sieben Banken (alle außer NatWest) haben beim Gericht der Europäischen Union Klagen auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission oder auf Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbußen erhoben.
In seinem Urteil bestätigt das Gericht im Wesentlichen den Beschluss der Kommission. Es setzt allerdings die Geldbußen von UniCredit und Nomura geringfügig herab (Urteil in den Rechtssachen T-441/21 | UBS Group und UBS / Kommission, T-449/21 | Natixis / Kommission, T-453/21 | UniCredit und UniCredit Bank / Kommission, T-455/21 | Nomura International und Nomura Holdings / Kommission, T-456/21 | Bank of America und Bank of America Corporation / Kommission, T-462/21 | Portigon / Kommission (Europäische Staatsanleihen).
Die Gründe:
In Bezug auf Nomura hat die Kommission einen Fehler bei der Ermittlung eines der Bestandteile der Geldbuße begangen, weil sie es abgelehnt hat, die ihr von Nomura gelieferten genauen Daten zu verwenden. Im Fall von UniCredit begann ihr wettbewerbswidriges Verhalten 17 Tage später als von der Kommission angenommen.
Es handelt sich um eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung und der Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen, die Praktiken der Festsetzung von Preisen und die Aufteilung der Kunden weisen sowohl auf dem Primär- als auch auf dem Sekundärmarkt für EGB einen besonders hohen Schädlichkeitsgrad für den Wettbewerb auf. Daher brauchte die Kommission die Auswirkungen der streitigen Verhaltensweisen der Trader auf den Wettbewerb weder zu untersuchen noch nachzuweisen.
Etwaige wettbewerbswidrige Handlungen eines Angestellten sind dem Unternehmen zuzurechnen, dem er angehört. Somit sind die Banken für das Verhalten ihrer Händler verantwortlich.
Schließlich bestätigt das Gericht das Interesse der Kommission an der Feststellung der Zuwiderhandlung in Bezug auf Bank of America und Natixis, gegen die keine Geldbuße verhängt wurde. Dies konnte nämlich zum Nachweis der Zuwiderhandlung oder zur Klärung des Umfangs der rechtswidrigen Verhaltensweisen der Trader beitragen.
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