Kartellrecht: EU-Kommission leitet förmliches Prüfverfahren zum Verkauf von E-Büchern ein
Im März 2011 hatte die EU-Kommission unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen mehrerer Unternehmen durchgeführt, die im Bereich E-Bücher tätig sind. Sie hat dabei eng mit der britischen Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading) zusammengearbeitet. Vor der Einleitung des Verfahrens durch die Kommission hatte die britische Wettbewerbsbehörde allerdings ihre Untersuchung aufgrund von Verwaltungsprioritäten eingestellt. Die Behörde wird dennoch weiterhin eng mit der EU-Kommission zusammenarbeiten.
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