06.12.2011

Kartellrecht: EU-Kommission leitet förmliches Prüfverfahren zum Verkauf von E-Büchern ein

Die EU-Kommission hat am 6.12.2011 ein förmliches Prüfverfahren zum Verkauf von E-Büchern eingeleitet. Dabei wird untersucht, ob fünf internationale Verlage, u.a. die deutsche Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, möglicherweise mit Hilfe von Apple beim Verkauf von E-Büchern gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben. Bei den übrigen Verlagen handelt es sich um Hachette Livre (Lagardère Publishing, Frankreich), Harper Collins (News Corp., USA), Simon & Schuster (CBS Corp., USA) sowie Penguin (Pearson Group, Vereinigtes Königreich).

Außerdem prüft die EU-Kommission Art und Konditionen der Handelsvertreterverträge, die die genannten fünf Verlage mit Einzelhändlern für den Absatz von E-Büchern geschlossen haben. Die Kommission hat Bedenken, dass diese Verhaltensweisen gegen die Kartellvorschriften der EU verstoßen könnten, wonach Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Art. 101 AEUV). Wie diese Bestimmung umzusetzen ist, regelt die Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates), die sowohl von der EU-Kommission als auch von den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Im März 2011 hatte die EU-Kommission unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen mehrerer Unternehmen durchgeführt, die im Bereich E-Bücher tätig sind. Sie hat dabei eng mit der britischen Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading) zusammengearbeitet. Vor der Einleitung des Verfahrens durch die Kommission hatte die britische Wettbewerbsbehörde allerdings ihre Untersuchung aufgrund von Verwaltungsprioritäten eingestellt. Die Behörde wird dennoch weiterhin eng mit der EU-Kommission zusammenarbeiten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie den Volltext der Pressemitteilung hier.

EU-Kommission PM vom 6.12.2011
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