Kartellrecht: EU-Kommission verhängt Geldbuße von 8,9 Mio. € gegen Bananenkartell
Es ist der zweite EU-Kartellbeschluss im Bananensektor. Während in diesem Fall Verbraucher in Italien, Griechenland und Portugal von den Preisabsprachen betroffen waren, belegte die EU-Kommission im Oktober 2008 Dole und Weichert mit einer Geldbuße von 60 Mio. €, weil sie sich in den Jahren 2000 bis 2002 in acht nördlichen EU‑Mitgliedstaaten an einem Preiskartell beteiligt hatten. Chiquita beteiligte sich zwar auch an diesem Kartell, war aber auch damals das erste Kartellmitglied, das die EU-Kommission darüber informierte. Die unterschiedliche Höhe der damaligen und der jetzt verhängten Geldbuße ist darauf zurückzuführen, dass 2008 sehr viel größere Märkte betroffen waren, das Kartell sich über einen längeren Zeitraum erstreckte und drei Unternehmen betroffen waren.
Die Preisabsprachen stellen einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen nach Art. 101 AEUV1 dar. Die Geldbuße wurde nach den 2006 herausgegebenen Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen bei Kartellverstößen berechnet. Alle Person und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Nach der EuGH-Rechtsprechung und der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates sind Kommissionsbeschlüsse ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war.
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