07.11.2022

Keine Deckelung der Investitionssummen für hochriskante Finanzprodukte

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 über eine Initiative von Hamburg zum Verbraucherschutz im sog. grauen Kapitalmarkt beraten. In der Abstimmung fand der Vorschlag jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Keine Mehrheit für Initiative zur Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Hamburg hatte vorgeschlagen, die Investitionssummen für hochriskante Finanzprodukte zu deckeln, um Kleinanleger und Kleinanlegerinnen vor dem Totalverlust ihres Vermögens zu bewahren. Die gestaffelte Deckelung von 1.000 bis zu 25.000 € pro Anlage sollte sich an der individuellen Vermögenslage der Betroffenen orientieren.

Nach wie vor hätten Personen nach den Plänen von Hamburg ihr gesamtes Geld im grauen Kapitalmarkt investieren können. Sie hätten dann aber das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte verteilen müssen, um das Verlustrisiko zu vermindern.

Ausgleich für fehlende staatliche Aufsicht

Unternehmen des sog. grauen Kapitalmarkts stehen nicht unter staatlicher Kontrolle und benötigen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anbieter locken häufig mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau, zum Beispiel für Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte.

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