Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neues Q&A der EU-Kommission
Die häufig gestellten Fragen und Antworten der EU-Kommission enthalten wichtige Klarstellungen und sollen die Notwendigkeit für Unternehmen weiter verringern, bei der Anwendung der Vorschriften externe Beratung oder Rechtsberatung einzuholen.
Beispiel: Wann reichen Schätzwerte aus?
In den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt. So wird beispielsweise klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln.
Erste Unternehmen müssen 2025 mit der Berichterstattung beginnen
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europäischen Grünen Deals. Sie hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 5.1.2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen.
Das Q&A finden Sie hier.
Mehr zum Thema:
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EU-Kommission PM vom 8.8.2024
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Erste Unternehmen müssen 2025 mit der Berichterstattung beginnen
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europäischen Grünen Deals. Sie hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 5.1.2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen.
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