Neue EU-Vorschriften über Großhandel mit Strom und Gas treten Ende des Jahres in Kraft
Da die Regulierungsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten bisher keinen Zugang zu allen Daten über grenzübergreifende Transaktionen hatten, war es schwierig, Fälle von Marktmissbrauch aufzudecken. Dies soll sich durch die neue Verordnung ändern. Sie wird auf alle Transaktionen des Großhandels mit Strom und Gas in der EU Anwendung finden, einschließlich der Verträge über den Transport von Gas oder Strom zum Kunden. In der Verordnung sind auch ein System für die Aufdeckung von Marktmissbrauch sowie Sanktionen bei Verstößen gegen Vorschriften vorgesehen.
EU-Kommission PM vom 10.10.2011
Die Verordnung enthält insbes. folgende Regelungen:
- Unterbindung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten; Offenlegung exklusiver und preissensitiver Informationen.
- Verbot manipulativer Transaktionen und der Verbreitung unrichtiger Informationen, von denen falsche oder irreführende Signale zu Angebot, Nachfrage und Preisen ausgehen.
- Verpflichtung der Energiehändler, ihre Transaktionen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu melden (unter die Meldepflicht fallen Daten wie Preis, Umfang, Datum und Zeit der Transaktion, Name des Verkäufers und Käufers und Begünstigter).
- Zuständigkeit der Agentur ACER für die Kontrolle aller Handelsvorgänge und der Einhaltung der Vorschriften; Einschaltung der nationalen Regulierungsbehörden bei bestehendem Verdacht auf Marktmissbrauch; Koordinierung durch die Agentur ACER bei grenzübergreifenden Manipulationen; Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften.
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