Neuer Mindeststandard für Videokonferenzdienste
Der Mindeststandard beruht auf § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG und berücksichtigt verschiedene Betriebsmodelle, wie selbst- und fremdgehostete Dienste, und soll die Benutzenden in der Bundesverwaltung beim sicheren Einsatz von Videokonferenzdiensten unterstützen sowie zu einem ganzheitlichen Informationssicherheitsmanagement beitragen.
PM des BSI v. 20.10.2021
Das BSI hatte im März 2021 einen Community Draft für den Mindeststandard veröffentlicht, der auf der Grundlage von Rückmeldungen aus Verwaltung und Fach-Community überarbeitet wurde.
Linkhinweis:
Die finale Version 1.0 des Mindeststandards steht auf der Website des BSI zum Download zur Verfügung.