26.10.2021

Neuer Mindeststandard für Videokonferenzdienste

Am 7.10.2021 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen neuen Mindeststandard für Videokonferenzdienste veröffentlicht. Dieser stellt Sicherheitsanforderungen auf, die bei der Planung und Beschaffung, dem Betrieb und der Nutzung von Videokonferenzdiensten durch Stellen des Bundes beachtet werden.

Der Mindeststandard beruht auf § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG und berücksichtigt verschiedene Betriebsmodelle, wie selbst- und fremdgehostete Dienste, und soll die Benutzenden in der Bundesverwaltung beim sicheren Einsatz von Videokonferenzdiensten unterstützen sowie zu einem ganzheitlichen Informationssicherheitsmanagement beitragen.

Das BSI hatte im März 2021 einen Community Draft für den Mindeststandard veröffentlicht, der auf der Grundlage von Rückmeldungen aus Verwaltung und Fach-Community überarbeitet wurde.

Linkhinweis:
Die finale Version 1.0 des Mindeststandards steht auf der Website des BSI zum Download zur Verfügung.

PM des BSI v. 20.10.2021
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