PartG mbB: BMJ-Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Mio. € vorgesehen. Eine aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss "angemessen" versichert sein. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und ebenfalls von der PartG mbB Gebrauch machen.
Die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung von Rechts- und Patentanwälten durch AGB wird der bereits geltenden Rechtslage bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern angeglichen. Künftig soll auch Anwälten eine vertragliche Beschränkung ihrer Haftung durch AGB auf grobe Fahrlässigkeit möglich sein. Im Übrigen werden Einzelgesetze angepasst, um die kürzlich erfolgte Neuregelung des Patentanwaltsberufs in der Schweiz sowie das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 21.6.1999, das am 1.6.2002 in Kraft getreten ist, nachzuvollziehen. Der Gesetzentwurf wurde nun den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugesandt.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Entwurf des Gesetzes "zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater" hier (pdf-Dokument).