05.06.2012

Stellungnahme der VG WORT zum Urheberrecht

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) hat am 9.5.2012 ein Positionspapier zum Urheberrecht veröffentlicht. Darin bezieht sie Stellung zur derzeitigen Urheberrechtsdebatte und äußert sich u.a. zu Schutzfristen, der Fair-Use-Regelung, Lizenzierungen, frühzeitiger Aufklärungsarbeit sowie zu einer angemessenen Rechtsverfolgung.

So ist die VG WORT der Ansicht, dass an den Grundsätzen des Urheberrechtes auch in der digitalen Welt festzuhalten ist. Eine generelle Einwilligung des Schöpfers des Werkes hinsichtlich einer Nutzung könne insoweit auch im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz erteilt werden. Schließlich sei es der Urheber, der freiwillig entscheidet, welche Nutzungen und Bearbeitungen er erlauben will. Für eine gesetzliche Beschränkung des Urheberrechts zu Gunsten von "Mashups" oder "Remixes" bestehe nach Ansicht der VG WORT keinerlei Anlass.

Was die analogen und digitalen Privatkopien betrifft, so befürwortet die VG WORT auch weiterhin die pauschale Geräte- und Speichermedienvergütung der Hersteller und Importeure sowie die Betreibervergütung bestimmter Großbetreiber von Vervielfältigungsgeräten. Sie sei allerdings mit Blick auf neue Kopiermöglichkeiten im Internet, wie insb. beim Cloud-Computing, fortzuentwickeln. Somit gelte Privatkopie: Ja. Aber nur gegen eine angemessene Vergütung!

Die VG WORT spricht sich klar gegen eine Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen aus. Schließlich schwäche jede Verkürzung des Urheberrechts auch die Position des Urhebers. Ebenso erklärt die VG WORT der Fair-Use-Regelung nach amerikanischem Muster eine Absage. Sie führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit und sehe vor allem keinerlei Vergütung für die - vielleicht - erlaubten Werknutzungen vor. Die Bedürfnisse der Nutzer sollten vielmehr durch neue Geschäftsmodelle befriedigt werden. Nicht zuletzt könnten neue digitale Geschäftsmodelle auch unter Einbeziehung der Verwertungsgesellschaften (insb. Lizenzierungen) entwickelt werden.

Die Aufklärungsarbeit sollte nach Ansicht der VG WORT bereits in den Schulen beginnen. Auch wenn das Urheberrechtsgesetz teilweise komplexe Bestimmungen enthalte, komme es darauf an, die Grundsätze des geistigen Eigentums zu vermitteln. Es bedürfe dennoch effektiver Regelungen zur Rechtsdurchsetzung, vor allem im internationalen Kontext. Etwas anderes könne nur für einzelne Nutzer gelten, die bei einem illegalen Download erwischt werden. Auch derartige Verstöße seien zwar nicht akzeptabel, ihnen sollte aber angemessen und mit Augenmaß begegnet werden.

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