Stellungnahme der VG WORT zum Urheberrecht
Was die analogen und digitalen Privatkopien betrifft, so befürwortet die VG WORT auch weiterhin die pauschale Geräte- und Speichermedienvergütung der Hersteller und Importeure sowie die Betreibervergütung bestimmter Großbetreiber von Vervielfältigungsgeräten. Sie sei allerdings mit Blick auf neue Kopiermöglichkeiten im Internet, wie insb. beim Cloud-Computing, fortzuentwickeln. Somit gelte Privatkopie: Ja. Aber nur gegen eine angemessene Vergütung!
Die VG WORT spricht sich klar gegen eine Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen aus. Schließlich schwäche jede Verkürzung des Urheberrechts auch die Position des Urhebers. Ebenso erklärt die VG WORT der Fair-Use-Regelung nach amerikanischem Muster eine Absage. Sie führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit und sehe vor allem keinerlei Vergütung für die - vielleicht - erlaubten Werknutzungen vor. Die Bedürfnisse der Nutzer sollten vielmehr durch neue Geschäftsmodelle befriedigt werden. Nicht zuletzt könnten neue digitale Geschäftsmodelle auch unter Einbeziehung der Verwertungsgesellschaften (insb. Lizenzierungen) entwickelt werden.
Die Aufklärungsarbeit sollte nach Ansicht der VG WORT bereits in den Schulen beginnen. Auch wenn das Urheberrechtsgesetz teilweise komplexe Bestimmungen enthalte, komme es darauf an, die Grundsätze des geistigen Eigentums zu vermitteln. Es bedürfe dennoch effektiver Regelungen zur Rechtsdurchsetzung, vor allem im internationalen Kontext. Etwas anderes könne nur für einzelne Nutzer gelten, die bei einem illegalen Download erwischt werden. Auch derartige Verstöße seien zwar nicht akzeptabel, ihnen sollte aber angemessen und mit Augenmaß begegnet werden.
Linkhinweis:
- Für das auf den Webseiten der VG Wort veröffentlichte Positionspapier klicken Sie bitte hier (pdf-Format).
- Lesen Sie auch die Stellungnahme des DAV zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Datenschutz-GVO.