Unternehmensangaben zur Frauenquote: IDW hebt Prüfungshinweis IDW PH 9.350.1 auf
Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) vom 11.8.2021 hat u.a. die Inhalte der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f, 315d HGB) und die Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 334 Abs. 1 HGB) geändert.
Aus Sicht des HFA führen diese Änderungen und ihre Begründung zu neuen Aspekten für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob die Angaben zur (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemacht wurden. Er hält es für erforderlich, eine neu gefasste IDW-Prüfungsverlautbarung zu entwickeln, die dem FüPoG II einschließlich dessen Gesetzesbegründung entspricht.
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Institut der Wirtschaftsprüfer PM vom 26.1.2022
Aus Sicht des HFA führen diese Änderungen und ihre Begründung zu neuen Aspekten für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob die Angaben zur (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemacht wurden. Er hält es für erforderlich, eine neu gefasste IDW-Prüfungsverlautbarung zu entwickeln, die dem FüPoG II einschließlich dessen Gesetzesbegründung entspricht.
- AUFSATZ: Frauenquote 2.0: Was bringt der Entwurf des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes für die GmbH mit sich? Jan Giedinghagen / Ursula Neuhoff, GmbHR 2020, R100
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