Verordnung zur Vergabe der Wirtschafts-ID
Vereinfachung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden
Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z.B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
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