09.12.2021

Werbung für ärztliche Fernbehandlungen

Werbung für die Leistung eines "digitalen Arztbesuchs" mit den Worten "Erhalte erstmals in Deutschland Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App." verstößt gegen § 9 HWG in seiner alten und in seiner neuen Fassung. Das gilt jedenfalls dann, wenn für eine umfassende, nicht auf bestimmte Krankheiten oder Beschwerden beschränkte ärztliche Primärversorgung (Diagnose, Therapieempfehlung, Krankschreibung) im Wege der Fernbehandlung geworben wird.

BGH v. 9.12.2021 - I ZR 146/20
BGH PM Nr. 224 vom 9.12.2021
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