WpHGMaAnzV: BaFin veröffentlicht IT-Infoblatt
Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, diese Personen sowie weitere dazugehörige Informationen (z.B. Beschwerden) der BaFin anzuzeigen. Die BaFin kann künftig Verwarnungen aussprechen, Bußgelder verhängen oder den Einsatz von Mitarbeitern in den anzuzeigenden Tätigkeiten untersagen, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden oder gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird.
Die nun verkündete WpHGMaAnzV regelt zum einen die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkunde und Zuverlässigkeit der anzuzeigenden Mitarbeiter. Darüber hinaus enthält sie Regelungen zum Anzeigeverfahren. Zu den technischen Einzelheiten des Anzeigeverfahrens hat die BaFin ein IT-Info-Blatt veröffentlicht.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten der BaFin finden Sie die WpHGMaAnzV hier.
- Das IT-Informationsblatt zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister nach § 34d WpHG finden Sie hier.