11.04.2011

Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform: Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 7.4.2011 ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt. Die erste Stufe hatte die Bundesregierung bereits mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen auf den Weg gebracht. Die dritte Stufe der Reform wird sich im Schwerpunkt mit dem Thema Konzerninsolvenz beschäftigen.

Auf der zweiten Stufe der Reform soll das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren neu geregelt werden. Geplant ist insbes. eine Verkürzung des Verfahrens der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre. Eine Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren soll allerdings nur dann möglich sein, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden. Die Justizministerin nannte in diesem Zusammenhang eine Quote von etwa einem Viertel. Kann der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen, soll es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
BMJ PM vom 7.4.2011
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