Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform: Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren
Auf der zweiten Stufe der Reform soll das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren neu geregelt werden. Geplant ist insbes. eine Verkürzung des Verfahrens der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre. Eine Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren soll allerdings nur dann möglich sein, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden. Die Justizministerin nannte in diesem Zusammenhang eine Quote von etwa einem Viertel. Kann der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen, soll es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
BMJ PM vom 7.4.2011